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AML: fünf FAQ’s

Zur Verhinderung von Geldwäsche wurde 1993 das erste deutsche Geldwäschegesetz GwG verabschiedet. Basierend auf der EU AML-Richtlinien regelt es alle Pflichten und Sanktionen mit dem Ziel, illegale Geldströme in der Wirtschaft frühzeitig zu erkennen und rechtswirksam zu verhindern. Seit 2008 enthält das Gesetz auch Ergänzungen zur Terrorismusfinanzierung. Zur Umsetzung der 5. AML-Richtlinie mit einem verschärften Anforderungskatalog zur Bekämpfung der Geldwäsche tritt das angepasste deutsche Gesetz am 1. Januar 2020 in Kraft.  
Im Folgenden finden Sie die fünf am häufigsten gestellten Fragen zu diesem Gesetz.

 

Warum wurde das GwG geschaffen?  

Wie oben beschrieben, wurde es geschaffen, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern und zu bekämpfen. Ziel ist es, die Integrität des Finanzsektors zu schützen. Untenehmen, die dem GwG unterliegen, müssen die Risiken der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung bewerten und erfassen. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden/-innen, die durchgeführt werden muss. 

 

Wie wirkt sich das GwG auf die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden/-innen aus?  

Wenn Sie dem GwG unterliegen, ist eine Überprüfung der Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Kunden/-innen (Customer Due Diligence, CDD) obligatorisch. Diese Prüfung erfolgt auf der Grundlage der KYC-Richtlinie. Was genau zu tun ist, wird im GwG beschrieben. Der Grund für die Überprüfung Ihrer Kunden/-innen besteht darin, die Risiken abzubilden, die Sie bei der Annahme neuer Kunden/-innen eingehen. Gibt es Anzeichen für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, oder stellen Sie verdächtige Transaktionen fest? Dann müssen Sie dies melden. Der Umfang der Untersuchung hängt von der Risikosensibilität ab. Eine solide KYC-Politik führt zu einem sorglosen und verantwortungsvollen Unternehmertum. 

 

Wer ist vom GwG betroffen?

Hier finden Sie die aktuelle Übersicht der meldenden Institutionen der Financial Intelligence Unit. 
  • Kreditinstitute 
  • Finanzdienstleistungsinstitute 
  • Versicherungsunternehmen 
  • Kapitalverwaltungsgesellschaften 
  • Rechtsanwälte/-innen, Kammerrechtsbeistände, Patentanwälte/-innen sowie Notare 
  • Wirtschaftsprüfer/-innen, Steuerberater/-innen 
  • Immobilienmakler/-innen 
  • Treuhänder/-innen 

Artikel 2 des GwG enthält einen Überblick über alle Rechtsträger, die unter das Gesetz fallen. 

 

Was ist obligatorisch?  

Gemäß Abschnitt 3 des GwG (Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden/-innen) sind folgende Punkte obligatorisch:

  • Identifizierung Ihrer Kunden/-innen;
  • Überprüfung der Identität der Kunden/-innen;
  • Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten und die Überprüfung seiner Identität;
  • Feststellung des Zwecks der Geschäftsbeziehung;
  • Überwachung dieser Beziehung und der damit verbundenen Transaktionen; 
  • Überprüfung der natürlichen Person, die den/die Kunden/-in vertritt, und ob sie dazu befugt ist;
  • Identifizierung der natürlichen zuständigen Person;
  • Risikobasierte Maßnahmen ergreifen, um zu überprüfen, ob Ihr Kunde sich selbst oder einen Dritten vertritt;  
  • Meldung von ungewöhnlichen Transaktionen im Meldeportal der Financial Intelligence Unit-Deutschland (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen- Deutschland).

 

RegLab für die Geldwäscheprävention

Verbringen Sie auch viel Zeit mit einer Know Your Customer- und Customer Due Diligence-Richtlinie, um die GwG-Anforderungen zu erfüllen? Trotz der Frustrationen, die sie verursachen können, werden die KYC-Grundsätze immer wichtiger. RegLab hilft Büros dabei, die Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Know your Customer-Richtlinie schnell, sicher und einfach einzuhalten.

Thematisches Dossier: Vollständige Vorbereitung auf die Prüfung durch die Aufsichtsbehörde

Dieser Artikel ist Teil einer Reihe von Artikeln und Downloads, die Ihnen helfen sollen, sich auf den Besuch der Aufsichtsbehörde vorzubereiten. Der Inhalt basiert auf den häufig gestellten Fragen einer Aufsichtsbehörde während einer Prüfung. Wollen Sie 100% gegen Geldwäsche geschützt und auf den Besuch der Aufsichtsbehörde vorbereitet sein? Alle FAQs finden Sie in unserem Wissenszentrum.

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