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Bietet Ihr Büro Schulungen zum Thema Geldwäsche an?

Frage Nr. 5 der Aufsichtsbehörde  
Können Sie angeben, ob Sie und/oder andere Büroangestellte an Kursen zum Thema Geldwäschebekämpfung teilnehmen? Wie häufig geschieht dies und wann hat der letzte Kurs stattgefunden? 

Was ist verpflichtend?  

Jedes Büro, das sich mit Geldwäscheprävention beschäftigt, ist verpflichtet, seine Mitarbeitenden zum Thema "Geldwäsche" zu schulen (§6 Abs. 2 Nr. 6) GwG). Dies gilt auch für Partner/-innen und unterstützende Positionen (z. B. Sekretariat, Buchhaltungsteam). Büroleitende, die mit geldwäscherelevanten Vorgängen zu tun haben, und/oder Compliance-Beauftragte müssen regelmässig eine Schulung zur Geldwäsche absolvieren.  

Diese Vorschriften sollen jedem/-r ein ausreichendes Wissen vermitteln und das Bewusstsein für die Funktionsweise vom GwG schärfen. Es ist daher wichtig, dass Ihre Mitarbeitenden damit vertraut sind.

 

Wie organisiert man eine Schulung zur Geldwäschebekämpfung?  

Die Schulung sollte sicherstellen, dass die Mitarbeitenden:

  • die Wirkung und den Nutzen von Geldwäschebekämpfung verstehen;
  • die neuesten Richtlinien und den aktuellen Arbeitsprozess kennen;
  • ungewöhnliche Transaktionen erkennen und; 
  • eine Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden/-innen richtig und vollständig durchführen.  

Wir empfehlen, jede Schulung anhand von internen Beispielen zu gestalten. Passen Sie die Inhalte an die Gruppe der Mitarbeitenden an, die an der Schulung teilnehmen. Wenn das Sekretariat geschult wird, gehen Sie darauf ein, was diese Beschäftigten wichtig finden und was von ihnen erwartet wird. Versuchen Sie, zu viel Juristerei zu vermeiden, und stellen Sie sicher, dass Sie neben der notwendigen Theorie auch praktische Hilfsmittel vermitteln. Was die Anwälte/-innen betrifft, so sollten Sie bedenken, dass viele von ihnen wahrscheinlich Schwierigkeiten haben, festzustellen, ob eine Angelegenheit unter das GwG fällt. Gehen Sie auf dieses Bedürfnis ein und besprechen Sie die Kriterien. Es gibt viele Beispiele aus der täglichen Praxis, die Sie verwenden können. 

 

Unser Ratschlag lautet: Schulungen bei jeder Anpassung der Richtlinien   

Wir werden häufig um Ratschläge zu Schulungen zur Geldwäscheprävention gebeten. Die Aufsichtsbehörde möchte, dass Sie aufzeigen, wie oft und mit welchem Inhalt die Schulungen stattfinden. Denken Sie also daran: Führen Sie jedes Jahr und bei jeder Aktualisierung der Richtlinien Schulungen durch. Ihre interne Geldwäsche-Richtlinie sollte ein dynamischer Teil jedes Büros sein. Stellen Sie außerdem sicher, dass Sie nach jeder Schulung einen Nachweis über die Teilnahme vorlegen.

Thematisches Dossier: Vollständige Vorbereitung auf die Prüfung durch die Aufsichtsbehörde

Dieser Artikel ist Teil einer Reihe von Artikeln und Downloads, die Ihnen helfen sollen, sich auf den Besuch der Aufsichtsbehörde vorzubereiten. Der Inhalt basiert auf den häufig gestellten Fragen einer Aufsichtsbehörde während einer Prüfung. Wollen Sie 100% gegen Geldwäsche geschützt und auf den Besuch der Aufsichtsbehörde vorbereitet sein? Alle FAQs finden Sie in unserem Wissenszentrum.

Wissenszentrum

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