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Eigentums- und Kontrollstruktur
In diesem Artikel erklären wir, was ein UBO (wirtschaftlich Berechtigter) ist, wie man ihn identifiziert und wie man die Eigentums- und Kontrollstruktur klar darstellt. Außerdem erfahren Sie, was im Transparenzregister enthalten ist, wann Sie verpflichtet sind, Unstimmigkeiten zu melden und wie Sie sicherstellen, dass Sie keine wichtigen Hinweise übersehen.
Zurück zu den Grundlagen: Was ist ein UBO?
Wer hat tatsächlich die Kontrolle innerhalb einer Organisation? Genau darum geht es beim Konzept des UBO. UBO steht für Ultimate Beneficial Owner, auf Deutsch: wirtschaftlich Berechtigter. Ein wirtschaftlich Berechtigter ist eine natürliche Person, die letztlich Eigentum an einer Organisation (z. B. einer Gesellschaft, Stiftung oder einem Verein) hält oder Kontrolle darüber ausübt. In der Regel ist dies eine Person, die direkt oder indirekt mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte hält.
Es kann mehr als einen wirtschaftlich Berechtigten geben. Bei der Identifizierung zählt nicht nur der rechtliche Eigentümer. Häufig müssen mehrere Beteiligungs- und Kontrollstufen analysiert werden, um die tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten festzustellen. Eigentum ist nicht immer direkt sichtbar: Kontrolle kann auch über Verträge oder Vereinbarungen ausgeübt werden, ohne dass eine formale Eigentümerstellung besteht.
In bestimmten Fällen kann kein eindeutig wirtschaftlich Berechtigter identifiziert werden. Dann werden sogenannte fiktive wirtschaftlich Berechtigte (pseudo-UBO) bestimmt, in der Regel die Mitglieder der gesetzlichen Geschäftsführung, die formal die letzte Verantwortung tragen.
Eigentum und Kontrolle: Was ist der Unterschied?
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Eigentumsanteil: Wer hält Anteile oder Kapital? In der Regel gilt: Wer mehr als 25 % hält, ist wirtschaftlich Berechtigter.
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Tatsächliche Kontrolle bezieht sich auf den tatsächlichen Einfluss: Wer bestimmt die strategische Ausrichtung und trifft entscheidende Unternehmensentscheidungen? Dieser Einfluss kann unabhängig vom formalen Eigentum bestehen.
Beide Aspekte sind im Rahmen des deutschen Geldwäschegesetzes (GwG) relevant. Es muss sowohl festgestellt werden, wer rechtlich beteiligt ist, als auch wer tatsächlich Kontrolle ausübt.
Wie verschaffe ich mir einen Überblick über die Eigentums- und Kontrollstruktur?
Der Ausgangspunkt ist ein Organigramm der Eigentums- und Kontrollstruktur. Dieses bietet einen klaren Überblick über die Organisation und hilft dabei, wirtschaftlich Berechtigte schnell zu identifizieren. Es zeigt, wie die Organisation aufgebaut ist, welche Beteiligungsebenen existieren und wer letztlich die Kontrolle ausübt. So lässt sich feststellen, wer als wirtschaftlich Berechtigter zu melden ist. Zusätzlich müssen Art und Umfang der Beteiligung geprüft sowie die Identität der Personen verifiziert werden. Je höher das Risiko, desto detaillierter muss die Prüfung erfolgen. So wird die Einhaltung der Anforderungen des GwG sichergestellt.
Was ist im Transparenzregister enthalten?
Das deutsche Transparenzregister enthält Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen und trägt zur Transparenz von Eigentums- und Kontrollstrukturen bei.
Erfasst werden unter anderem Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses oder der Kontrolle. Unternehmen sind verpflichtet, diese Informationen zu melden und aktuell zu halten. Änderungen müssen dabei grundsätzlich unverzüglich vorgenommen werden. So wird sichergestellt, dass wirtschaftlich Berechtigte eindeutig identifizierbar sind und verschleierte Strukturen vermieden werden.
Wichtig: Nach dem GwG besteht zudem die Pflicht zur Unstimmigkeitsmeldung, wenn Abweichungen zwischen den eigenen Erkenntnissen (z. B. aus einem Organigramm oder Gesellschafterregister) und den Angaben im Transparenzregister festgestellt werden. Diese Meldung erfolgt über das Transparenzregister.
Wann ist ein wirtschaftlich Berechtigter schwer zu identifizieren?
In der Praxis gibt es Situationen, in denen die Identifizierung eines wirtschaftlich Berechtigten schwierig ist. In solchen Fällen sind verstärkte Prüfmaßnahmen und gegebenenfalls fachliche Beratung erforderlich, um die Anforderungen des GwG zu erfüllen:
- Mehrstufige Beteiligungsstrukturen
Besonders bei komplexen Konzernstrukturen mit mehreren Ebenen ist es schwierig, den wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln. Internationale Strukturen erhöhen die Komplexität zusätzlich.
- Komplexe rechtliche Konstruktionen
Trusts, Stiftungen oder Joint Ventures können sehr komplexe Kontroll- und Beteiligungsstrukturen aufweisen, die nicht leicht zu durchschauen sind.
- Zersplitterte Beteiligungsverhältnisse
Wenn viele Gesellschafter jeweils nur kleine Anteile halten (z. B. zehn Personen mit je 10 %), gibt es keinen eindeutig wirtschaftlich Berechtigten. In diesem Fall werden fiktive wirtschaftlich Berechtigte bestimmt.
- Fiktive wirtschaftlich Berechtigte
Wenn kein wirtschaftlich Berechtigter festgestellt werden kann, gelten in der Regel die Mitglieder der Geschäftsleitung als fiktive wirtschaftlich Berechtigte (pseudo-UBO).
- Unzureichende Transparenz
In seltenen Fällen werden Informationen zur Eigentümerstruktur nicht vollständig offengelegt. Innerhalb der EU ist dies aufgrund der Vorgaben der Geldwäscherichtlinien jedoch weniger verbreitet.
Welche Rolle spielen (unsere) Gatekeeper?
Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer spielen eine zentrale Rolle bei der Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter. Sie unterstützen bei der Analyse komplexer Eigentums- und Kontrollstrukturen. Da solche Strukturen oft mehrschichtig und schwer nachvollziehbar sind, ist eine strukturierte Dokumentation entscheidend. Historische Verträge und Vereinbarungen müssen sorgfältig geprüft werden.
In einigen Fällen kann eine Person faktische Kontrolle ausüben, ohne formell als Eigentümer eingetragen zu sein. Dies kann sich aus vertraglichen Sonderrechten ergeben. Daher führen Compliance-Verantwortliche eine umfassende Due-Diligence-Prüfung durch, die sowohl formale Dokumente als auch die tatsächlichen Strukturen berücksichtigt.
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Die Anwendung vereinfacht das Erfassen, Prüfen und Analysieren von Daten und verschafft Ihnen einen klaren Überblick darüber, wer tatsächlich Kontrolle ausübt. So können Sie Ihre Mandanten sicher beraten und die Anforderungen des GwG effizient erfüllen.
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